News & Events

Neue BRCGS-Registrierungsgebühren

Bestimmte BRCGS-Registrierungsgebühren werden ab dem 1. August 2020 geändert.

Diese Änderung betrifft insbesondere den Tarif des Dienstleistungspakets für die Basisprogramme (Food Safety, Packaging Materials, Agents & Brokers, Storage & Distribution und Retail), dessen Gebühr ab dem 1. August 2020 von 590 EUR auf 640 EUR / CHF 590 auf 680 CHF erhöht wird.

Die Gebühr für die Zertifikatsverlängerungvon bis zu 6 Monaten wird ab dem 1. August 2020 auf 320 EUR/CHF 340 erhöht.

BRCGS-Produktzertifizierungsprogramme

Das BRCGS hat zwei Produktzertifizierungsprogramme veröffentlicht:

  • Gluten Free Certification Program
  • Plant-Based Global Standard

Diese Programme stehen allen lebensmittelverarbeitenden Unternehmen offen und erlauben die Verwendung spezifischer Logos auf der Verpackung der zertifizierter Produkte.

Die Einzelheiten dieser Programme finden Sie unter https://www.brcgs.com/brcgs/gluten-free-certification-program/ und https://www.brcgs.com/brcgs/plant-based-global-standard/.

Wenn Sie interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder den BRC Verantwortlichen.

  • 01.04.2020

COVID-19: Häufig gestellte Fragen

ProCert schlägt zwei neue FAQ-Abschnitte "COVID-19" und "COVID-19 GFSI" vor, die den am häufigsten gestellten Fragen zu den von der GFSI anerkannten Standards und anderen Standards gewidmet sind. Diese Zusammenstellung kann jederzeit den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden (Stand 1. April 2020).

Um die vielen Fragen zu beantworten, die unsere Kunden im Zusammenhang mit der aktuellen COVID-19-Krise haben, haben wir zwei neue FAQ-Rubriken "COVID-19" und "COVID-19 GFSI" geschaffen, die sich mit COVID-19 und seinen Folgen in den verschiedenen Bereichen der Zertifizierung befassen.

Diese Abschnitte werden regelmäßig entsprechend der Entwicklung der Situation und nach den von den verschiedenen offiziellen Stellen getroffenen Entscheidungen aktualisiert.

Das Fernaudit als echte Alternative

Als Folge der aktuellen Krise mit dem Coronavirus sind die direkten Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und die Durchführung von Audits vor Ort erweisen sich als schwierig oder gar unmöglich. Da bieten sich Fernaudits als die Lösung an.

Eine rasche Rückkehr zur Normalität ist nicht zu erwarten. Eine Vielzahl von Audits werden verschoben oder annulliert. Das muss nicht sein: es können Fernaudits durchgeführt werden. 

Für alle Standards möglich?

Alle Standards erlauben diesen Weg, ausser IFS, BRC GS Food und FSSC 22000.

Wie geht das konkret?

ProCert hat die Organisation und Durchführung von Fernaudits im Leitfaden zur Zusammenarbeit und weiteren Weisungen festgehalten. Der Leitfaden zur Zusammenarbeit steht allen Kunden im Bereich Managementsysteme im ProCert Portal zur Verfügung. 


ProCert bietet für Kunden kostenlose Infowebinare an (siehe Webinare

Für weiterführende Informationen stehen den Kunden die Kontaktpersonen, die Programmleiter und die Martkdirektoren von ProCert zur Verfügung.

Entwicklungen im Zusammenhang mit dem BRC Global Standard Food

Interpretation der Anforderung 1.1.2

Die Anforderung 1.1.2 verlangt die Definition und Aufrechterhaltung eines klaren Plans für die Entwicklung und kontinuierliche Verbesserung der Lebensmittelsicherheits- und Qualitätskultur, der Folgendes umfassen muss:

  • Klare und detaillierte Aktivitäten, die umgesetzt werden sollen.
  • Einbezug aller Dienstleistungen oder Funktionen des Standorts, die Auswirkungen auf die Produktsicherheit und -qualität haben.
  • Ein Aktionsplan, der festlegt, wie die Maßnahmen durchgeführt und/oder abgeschlossen werden.
  • Die Überwachung dieser Tätigkeiten, soweit sie eingerichtet sind, der Einbezug der betroffenen Personen.
  • Die Fristen für die Durchführung dieser Tätigkeiten
  • Die Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen.

Wenn der Standort während des BRC GS V8-Audits diese Anforderung nicht erfüllt, sollte die festgestellte Abweichung klassifiziert werden als:

- Schwerwiegende Nichtkonformität: wenn es keinen formalen Plan für Produktsicherheit und -qualität gibt. Ein Plan ist mehr als eine Verpflichtung oder Absichtserklärung, es ist ein Dokument, das die oben beschriebenen Punkte enthält.

- Geringfügige Nichtkonformität: wenn es einen dokumentierten Plan gibt, aber:

  • In einer nicht ausreichenden Qualität (nicht detailliert genug, ohne Fristen oder ohne klaren Aktionsplan)
  • Er umfasst nicht alle Aktivitäten (Leistungen, Funktionen) des Standorts.
  • Er ist nicht vollständig implementiert (einige Aktivitäten sind nicht implementiert oder entsprechen nicht dem geplanten Zeitplan).
  • Die Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen fehlt.

Die Anforderung 1.1.2 verlangt, dass die Standorte die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen überprüfen. Da die Umsetzung dieser Anforderung im Februar 2019 begann, ist es möglich, dass die Wirksamkeitsprüfung nicht im ersten Jahr der Zertifizierung nach Version 8 durchgeführt werden kann, so dass die Nichtumsetzung dieser Anforderung erst dann als Nichtkonformität gilt, wenn der Standort das zweite Audit nach Version 8 durchführen wird.

Korrekturen, Ursachenanalysen und Korrekturmaßnahmen, die sich aus den oben genannten Nichtkonformitäten ergeben, werden in Übereinstimmung mit Kapitel 2.3 des BRC GS Food-Protokolls gelenkt.

Neue Berechnung der Auditdauer

Ab dem 1. April 2020 muss die Dauer der Vor-Ort-Audits mit der neuen Version des Rechners übereinstimmen. Für Audits, für welche heute bereits ein Vertrag besteht für das Jahr 2020, gilt diese Regel ab dem 1. Januar 2021. Da die meisten ProCert-Kunden bereits einen Vertrag unterzeichnet haben, wird er grundsätzlich für 2021 angepasst.

Was sind die wichtigsten Änderungen?

  • Die Dauer des Audits vor Ort wird im Durchschnitt um 2 Stunden pro Standort und Jahr verlängert.
  • Wenn das Unternehmen über Produktionsbereiche mit Hochrisiko, High-Care und High-Care bei Umgebungstemperatur verfügt, muss die Dauer für jeden Bereichstyp um 2 Stunden erhöht werden.
  • Wenn das Unternehmen Handelsprodukte integriert, müssen 1 bis 2 Stunden hinzugefügt werden.

Die Regeln für Zusatzmodule bleiben unverändert.

Der BRC Globale Standard für Lebensmittelsicherheit ist publiziert!

Die Version 8 des BRC Globaler Standard für Lebensmittelsicherheit ist jetzt verfügbar. Die Anwendung ist ab dem 1. Februar 2019 obligatorisch.

Die neue Version beinhaltet etliche Änderungen, unter anderem mit zwei neuen Kapiteln: Kapitel 8, in dem alle Anforderungen für High-Care und High Risk Zonen zusammengefasst sind, und Kapitel 9, welches das alte freiwillige Modul Handelsprodukte (Traded Good) beinhaltet. Diese Anforderungen sind nun obligatorisch.

Der Standard bringt Dutzende neuer Anforderungen mit sich, aber auch Kapitel, die eingehender behandelt werden, wie das erste Kapitel über die Verpflichtung der Geschäftsführung, das mit 3 neuen Anforderungen ergänzt wurde. Und 7 geänderte Anforderungen, um den Begriff der Kultur für Lebensmittelsicherheit einzuführen.

Andere Kapitel, wie z. B. die Zulassung von Lieferanten (Kap.3.5), bereits in Version 7 ausführlich beschrieben, wurde überarbeitet, um weitere Erläuterungen zu Leistungsüberprüfungen zu geben.

Sie können den Standard hier herunterladen.

Wir stellen Ihnen unter Downloads die neue BRC-Checkliste zur Verfügung.

ProCert bietet Ihnen ein Webinar an, um diese Änderungen besser zu verstehen und Sie auf das erste Audit auf diese neue Version 8 vorzubereiten.